1. Informationsveranstaltung vor dem 2. Fachsemester
Einführung ins 1. Fachsemester BA Archäologie
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Während des Belegzeitraums vor jedem Sommersemester informiert die Studiengangskoordination in einer ausführlichen Veranstaltung über Studienverlauf, Wahlpflichtregelungen, das Belegverfahren und andere wichtige Vorgaben und Themen in Bezug auf den Studiengang.
Präsentation zur Einführung ins 2. Fachsemester (PDF, 3.243 KB)
2. Studienverlauf und Wahlpflichtbedingungen
Die folgenden Ausführungen beruhen auf der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs in der Fassung vom 2. März 2010, sowie der Änderungssatzungen vom 28. Oktober 2010 und vom 29. Oktober 2010, in denen sie rechtlich verbindlich niedergelegt sind (siehe Downloads).
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wurde rückwirkend zum Wintersemester 2010/11 im Bachelor-Hauptfach Archäologie abgeschafft.
Abgesehen von den "Einführung in die methodischen Grundlagen" im ersten Fachsemester und dem Abschlussmodul besteht der Studiengang ausschließlich aus Wahlpflichtmodulen. Die Wahlpflichtmodule verteilen sich auf folgende Bereiche:
- Grundlagenmodule mit Einführungen in die fünf beteiligten Fächer Vorderasiatische Archäologie, Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Provinzialrömische Archäologie, Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte und Klassische Archäologie im ersten Fachsemester
- Fachspezifische Vertiefungsmodule in den fünf beteiligten Fächern Vorderasiatische Archäologie, Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Provinzialrömische Archäologie, Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte und Klassische Archäologie,
- Archäologische Praxis und Methoden 1-17 sowie A und B,
- Naturwissenschaften/Archäometrie mit einem Einführungsmodul und 3 Vertiefungsmodulen und
- Sprachen (Latein oder Altgriechisch).
Für die Auswahl von Wahlpflichtmodulen sind folgende Regelungen zu beachten:
- Aus den 3 angebotenen Grundlagenmodulen im ersten Fachsemester sind genau 2 zu wählen.
- Im Bereich der Fachspezifischen Vertiefungsmodule sind Module aus mindestens 3 Fachbereichen zu belegen. Dabei muss ein Fachbereich als Schwerpunktbereich ausgewählt werden, zwei weitere Fachbereiche zählen als Vertiefungsbereiche.
- Im Schwerpunktbereich sind mindestens 3 Module zu absolvieren und mindestens ein Modul mehr als in jedem anderen Fachbereich. Im Schwerpunktbereich ist auch die Bachelorarbeit zu schreiben.
- In den Vertiefungsbereichen ist jeweils mindestens 1 Modul zu wählen.
- Bei der Wahl von Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie als Schwerpunktbereich ist jeweils mindestens ein Modul aus dem Bereich der Älteren Perioden sowie aus dem Bereich der Jüngeren Perioden zu wählen.
- Bei der Wahl von Spätantiker und Byzantinischer Kunstgeschichte oder Klassischer Archäologie als Schwerpunktbereich sind jeweils auch die Module "Sprache I" und "Sprache II" zu wählen.
- Für alle fachspezifischen Vertiefungsmodule gilt, dass Sie nur jeweils entweder in der Variante A mit 6 ECTS-Punkten und Referat als Prüfungsleistung oder in der Variante B mit 9 ECTS-Punkten und Hausarbeit als Prüfungsleistung gewählt werden können. Eine Wahl beider Varianten des inhaltlich gleichen Moduls ist ausgeschlossen.
- Im Verlauf des Studiums muss eine ungerade Anzahl an fachspezifischen Vertiefungsmodulen der Variante B mit 9 ECTS-Punkten gewählt werden, damit genau die zum Abschluss erforderlichen 120 ECTS-Punkte erreicht werden können.
- Die naturwissenschaftlichen Vertiefungsmodule 1-3 können nur belegt werden, wenn die Einführung in die naturwissenschaftlichen Methoden erfolgreich absolviert wurde. Diese Einführung wird in jedem Sommersemester angeboten.
- Im Rahmen der beiden Sprachmodule ist jeweils entweder die Veranstaltung zu Latein oder diejenige zu Altgriechisch zu wählen. Es können nicht beide Sprachen belegt werden.
- Studierende können entweder das Modul "Archäologische Praxis und Methoden A" oder das Modul "Archäologische Praxis und Methoden B" belegen, aber nicht beide.
Je Semester sollten Module im Umfang von 18 ECTS-Punkten gewählt werden. Insgesamt sind genau 120 ECTS-Punkte zu erreichen. Diese Anzahl an ECTS-Punkten darf nicht überschritten werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs (siehe Downloads).
3. Belegverfahren und Prüfungsanmeldung
Grundsätzlich gilt für die Belegung von Lehrveranstaltungen sowie spätere Anmeldung zu Prüfungen folgendes:
- Ein Modul muss immer komplett absolviert werden, d. h. inklusive aller (Teil-)Veranstaltungen und Modul(teil)prüfungen. Beachten Sie das bitte sowohl beim Belegen als auch bei der Prüfungsanmeldung.
- Jedes Modul kann nur einmal in das Studium eingebracht werden. Vermeiden Sie schon im Belegverfahren Doppelbelegungen von Modulen, die sie bereits absolviert haben, oder von mehreren alternativen Veranstaltungen im selben Modul.
- Ein Modul, das einmal zur Prüfung angemeldet wurde, muss auch erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Nichtbestehen einer Modul- oder Modulteilprüfung ist im Regelfall das Modul (oder der Modulteil) im nächsten Semester, in dem es angeboten wird, zu wiederholen. Das kann - je nach Turnus - im Folgesemester, nach zwei Semestern oder nach vier Semestern der Fall sein.
- Jede Prüfungsanmeldung ist mit Ende des Anmeldezeitraums verbindlich. Es ist keine nachträgliche Abmeldung von Prüfungen möglich!
- Bei verpasster Anmeldung von Prüfungen ist weder eine nachträgliche Anmeldung, noch eine Anerkennung von Veranstaltungen bzw. Püfungen auf Schein möglich.
- Bitte beachten Sie, ob Sie sich in einem Modul zu einer Modulprüfung oder zu mehreren Modulteilprüfungen anmelden müssen.
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS)
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In prüfungsrechtlichen Fragen ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig. Wenden Sie sich insbesondere in folgenden Fragen an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Ralf Lechermann:
- Krankmeldung bei Prüfungen
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Das Prüfungsamt veröffentlicht auch alle prüfungsrelevanten Termine zum Studiengang:
4. Den Überblick behalten
Der Bachelorstudiengang Archäologie: Europa und Vorderer Orient kann in weiten Teilen inhaltlich selbst gestaltet werden, da er nur einen geringen Anteil an Pflichtmodulen beinhaltet. Damit Sie dennoch die oben beschriebenen Wahlregeln einhalten und das Studium erfolgreich abschließen, ist es wichtig, den Überblick darüber zu behalten, welche Prüfungen und Module erfolgreich absolviert wurden, welche evtl. zu wiederholen und welche noch zu absolvieren sind. Dazu stehen Ihnen verschiedene Informationsangebote und Hilfsmittel zur Verfügung.
5. Anerkennungen und Anrechnungen von Prüfungsleistungen
Unter bestimmten Voraussetzung ist es möglich, dass Prüfungsleistungen, die außerhalb des Studiengangs erbracht wurden, für diesen anerkannt und angerechnet werden. Eine Anerkennung kann nur in solchen Fällen erfolgen, in denen die erbrachten Leistungen in Hinblick auf Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Archäologie: Europa und Vorderer Orient gleichwertig sind. Die Prüfung und Entscheidung darüber liegt bei der Studiengangskoordination.
Für alle Anerkennungen gilt daher, dass Sie sich möglichst frühzeitig - im Idealfall noch vor Erbringung der Leistungen - mit der Studiengangskoordination in Verbindung setzen sollten. Im Folgenden sind die häufigsten Fälle und Abläufe beschrieben.
Prüfungsamt für Geistes-und Sozialwissenschaften
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Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Prüfungsamts sowie in allen Fällen die genannten Fristen zur Anerkennung von Leistungen, die jeweils mit dem Semesterende ablaufen (im Wintersemester: 31.03.; im Sommersemester: 30.09.).
In fogenden Fällen ist keine Anerkennung möglich:
- verpasste Frist zur Anmeldung von Prüfungen,
- Belegen paralleler Lehrveranstaltungen und Einbringen der besseren Note per Schein,
- Belegen von Lehrveranstaltungen in einem bereits absolvierten Modul und Anrechnung für andere Module.
Überzählige Leistungen, die auf solche oder andere Art und Weise zustandekommen und nicht in die Bachelornote miteingehen, können in der Regel als Zusätzliche Prüfungsleistungen (siehe unten) auf einem Extrablatt zum Zeugnis ausgewiesen werden.
Vorlage Schein (PDF, 149 KB)
Mehr über Zusätzliche Prüfungsleistungen