Prüfungen
Hier finden Sie alle Informationen zur Prüfungsanmeldung und -wiederholung und Anerkennung von Studienleistungen
Hier finden Sie alle Informationen zur Prüfungsanmeldung und -wiederholung und Anerkennung von Studienleistungen
Die Studierenden sind verpflichtet, sich zu allen Modul- und Modulteilprüfungen gesondert über das Internetportal LSF anzumelden! Nur die Masterarbeit/ Disputation wird über ein gesondertes Formular angemeldet (siehe Hinweise zur Masterarbeit)
Die Frist zur Prüfungsanmeldung liegt in der sechsten bis siebten Vorlesungswoche und wird auf der Webseite des Prüfungsamtsund im LSF Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
Um die Dichte der Hausarbeiten im 3. Fachsemester zu reduzieren, werden die (benoteten) Prüfungen P 4.2 und P 5.2 außerturnusmäßig auch im SoSe (2. Fachsemester) angeboten. Umgekehrt können die (unbenoteten) Prüfungen P 4.1 und P 5.1 außerturnusmäßig auch im WiSe abgelegt werden.
Dazu werden den jeweiligen Kursen beide Prüfungen zugeordnet. Natürlich kann pro konkretem Kurs nur eine von beiden Prüfungen abgelegt werden!
Die Kursbelegung findet immer unter dem regulär angebotenen Modulteil (P 4.1/ P 5.1 im SoSe, P 5.2/ P 5.2 im WiSe) statt. Erst mit der Prüfungsanmeldung wird die Wahl zur Prüfung getroffen.
Bitte beachten: melden Sie sich nur zu den Prüfungen an, die Sie auch in dem betreffenden Semester ablegen möchten!
ACHTUNG: Ein nachträglicher „Tausch“ von Prüfungsanmeldungen z.B. von P 4.2 zu P 4.1 oder P 5.2 zu P 5.1 ist nicht möglich!
Bis auf die M.A.-Arbeit können alle Prüfungen im Rahmen der Höchststudiendauer beliebig oft wiederholt werden.
Die Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Abgabetermine von Hausarbeiten, die zum direkten Wiederholungsversuch abgegeben werden: Wintersemester: 31.05. Sommersemester: 30.11.
Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Master-Studiengängen erworben wurden, können unter Umständen anerkannt werden. Anträge auf Anrechnung von Studienzeiten und/oder Anerkennung von Prüfungsleistungen werden beim Studiengangskoordinator gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die für die Anrechnung/Anerkennung erforderlichen Unterlagen von der/dem Studierenden spätestens am Ende des ersten Semesters beim Prüfungsamt eingereicht werden müssen, sofern die Leistungen vor der Immatrikulation an der LMU erworben wurden. Leistungen, die nach der Immatrikulation erbracht werden, sind jeweils im auf den Erwerb folgenden Semester einzureichen.