Studienverlauf BA Archäologie (Hauptfach 180 ECTS)

Wie ist der Studiengang aufgebaut? Was muss ich bei der Wahl von Veranstaltungen beachten? Welche Termine darf ich nicht vergessen? Und wo finde ich Infomationen und Unterstützung? Alles Wichtige über den Studienverlauf im BA Archäologie mit 180 ECTS-Punkten!

1. Informationsveranstaltung vor dem 2. Fachsemester

22 Sep

Einführung ins 1. Fachsemester BA Archäologie

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Während des Belegzeitraums vor jedem Sommersemester informiert die Studiengangskoordination in einer ausführlichen Veranstaltung über Studienverlauf, Wahlpflichtregelungen, das Belegverfahren und andere wichtige Vorgaben und Themen in Bezug auf den Studiengang.

Präsentation zur Einführung ins 2. Fachsemester (PDF, 3.243 KB)

2. Studienverlauf und Wahlpflichtbedingungen

Die folgenden Ausführungen beruhen auf der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs in der Fassung vom 2. März 2010 (siehe Downloads), in der sie rechtlich verbindlich niedergelegt sind.

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wurde rückwirkend zum Wintersemester 2010/11 im Bachelor-Hauptfach Archäologie abgeschafft.

Abgesehen von den Einführungsvorlesungen des ersten Fachsemesters und dem Abschlussmodul, besteht der Studiengang ausschließlich aus Wahlpflichtmodulen. Die Wahlpflichtmodule verteilen sich auf folgende Bereiche:

  • Fachspezifische Vertiefungsmodule in den fünf beteiligten Fächern Vorderasiatische Archäologie, Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Provinzialrömische Archäologie, Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte und Klassische Archäologie,
  • Archäologische Praxis und Methoden 1-17 sowie A und B,
  • Naturwissenschaften/Archäometrie mit einem Einführungsmodul und 3 Vertiefungsmodulen und
  • Sprachen (Latein oder Altgriechisch).

Für die Auswahl von Wahlpflichtmodulen sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Im Bereich der Fachspezifischen Vertiefungsmodule sind Module aus mindestens 3 Fachbereichen zu belegen. Dabei muss ein Fachbereich als Schwerpunktbereich ausgewählt werden, zwei weitere Fachbereiche zählen als Vertiefungsbereiche.
  • Im Schwerpunktbereich sind mindestens 3 Module zu absolvieren und mindestens ein Modul mehr als in jedem anderen Fachbereich. Im Schwerpunktbereich ist auch die Bachelorarbeit zu schreiben.
  • In den Vertiefungsbereichen sind jeweils mindestens 2 Module zu wählen.
  • Bei der Wahl von Vor- und Frühgeschichtlicher Archäologie als Schwerpunktbereich ist jeweils mindestens ein Modul aus dem Bereich der Älteren Perioden sowie aus dem Bereich der Jüngeren Perioden zu wählen.
  • Bei der Wahl von Spätantiker und Byzantinischer Kunstgeschichte oder Klassischer Archäologie als Schwerpunktbereich sind jeweils auch die Module "Sprache I" und "Sprache II" zu wählen.
  • Für alle fachspezifischen Vertiefungsmodule gilt, dass Sie nur jeweils entweder in der Variante A mit 6 ECTS-Punkten und Referat als Prüfungsleistung oder in der Variante B mit 9 ECTS-Punkten und Hausarbeit als Prüfungsleistung gewählt werden können. Eine Wahl beider Varianten des inhaltlich gleichen Moduls ist ausgeschlossen.
  • Im Verlauf des Studiums muss eine ungerade Anzahl an fachspezifischen Vertiefungsmodulen der Variante B mit 9 ECTS-Punkten gewählt werden, damit genau die zum Abschluss erforderlichen 180 ECTS-Punkte erreicht werden können.
  • Die naturwissenschaftlichen Vertiefungsmodule 1-3 können nur belegt werden, wenn die Einführung in die naturwissenschaftlichen Methoden erfolgreich absolviert wurde. Diese Einführung wird in jedem Sommersemester angeboten.
  • Im Rahmen der beiden Sprachmodule ist jeweils entweder die Veranstaltung zu Latein oder diejenige zu Altgriechisch zu wählen. Es können nicht beide Sprachen belegt werden.

Je Semester sollten Module im Umfang von 30 ECTS-Punkten gewählt werden. Insgesamt sind genau 180 ECTS-Punkte zu erreichen. Diese Anzahl an ECTS-Punkten darf auch nicht überschritten werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs (siehe Downloads).

Der Studiengang Archäologie: Europa und Vorderer Orient mit 180 ECTS-Punkten ist in verschiedene Pflicht- und Wahlpflichtbereiche gegliedert. Die Grafik zeigt, welche Module und Wahlbereiche wann im Studienverlauf angeboten und idealerweise belegt werden sollten.

3. Belegverfahren und Prüfungsanmeldung

Grundsätzlich gilt für die Belegung von Lehrveranstaltungen sowie spätere Anmeldung zu Prüfungen folgendes:

  • Ein Modul muss immer komplett absolviert werden, d. h. inklusive aller (Teil-)Veranstaltungen und Modul(teil)prüfungen. Beachten Sie das bitte sowohl beim Belegen als auch bei der Prüfungsanmeldung.
  • Jedes Modul kann nur einmal in das Studium eingebracht werden. Vermeiden Sie schon im Belegverfahren Doppelbelegungen von Modulen, die sie bereits absolviert haben, oder von mehreren alternativen Veranstaltungen im selben Modul.
  • Ein Modul, das einmal zur Prüfung angemeldet wurde, muss auch erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Nichtbestehen einer Modul- oder Modulteilprüfung ist im Regelfall das Modul (oder der Modulteil) im nächsten Semester, in dem es angeboten wird, zu wiederholen. Das kann - je nach Turnus - im Folgesemester, nach zwei Semestern oder nach vier Semestern der Fall sein.
  • Jede Prüfungsanmeldung ist mit Ende des Anmeldezeitraums verbindlich. Es ist keine nachträgliche Abmeldung von Prüfungen möglich!
  • Bei verpasster Anmeldung von Prüfungen ist weder eine nachträgliche Anmeldung, noch eine Anerkennung von Veranstaltungen bzw. Püfungen auf Schein möglich.
  • Bitte beachten Sie, ob Sie sich in einem Modul zu einer Modulprüfung oder zu mehreren Modulteilprüfungen anmelden müssen.

Die Belegung von Lehrveranstaltungen und Platzvergabe läuft in mehreren Schritten ab. In den blau gekennzeichneten Phasen müssen bzw. können die Studierenden im Prozess eigenständig Lehrveranstaltungen belegen oder sich von ihnen abmelden.

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS)

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In prüfungsrechtlichen Fragen ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zuständig. Wenden Sie sich insbesondere in folgenden Fragen an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Ralf Lechermann:

  • Krankmeldung bei Prüfungen
  • Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Das Prüfungsamt veröffentlicht auch alle prüfungsrelevanten Termine zum Studiengang:

4. Den Überblick behalten

Der Bachelorstudiengang Archäologie: Europa und Vorderer Orient kann in weiten Teilen inhaltlich selbst gestaltet werden, da er nur einen geringen Anteil an Pflichtmodulen beinhaltet. Damit Sie dennoch die oben beschriebenen Wahlregeln einhalten und das Studium erfolgreich abschließen, ist es wichtig, den Überblick darüber zu behalten, welche Prüfungen und Module erfolgreich absolviert wurden, welche evtl. zu wiederholen und welche noch zu absolvieren sind. Dazu stehen Ihnen verschiedene Informationsangebote und Hilfsmittel zur Verfügung.

Im LSF haben Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über alle aktuell angemeldeten Prüfungen ausgeben zu lassen. Auf diese Weise können Sie kontrollieren (und durch Herunterladen des PDFs dokumentieren), ob Sie alle Prüfungen angemeldet haben, die Sie in dem jeweiligen Semester absolvieren wollen, oder ob Sie versehentlich zu viele oder zu wenige Prüfungen angemeldet haben. Nutzen Sie dazu die Funktion "Info über angemeldete Prüfungen".

Kontrollieren Sie Ihre Prüfungsanmeldungen vor Ende des Anmeldezeitraums, sodass Sie eventuelle Fehler noch korrigieren können!

Ein Notenspiegel oder Kontoauszug dokumentiert Ihren aktuellen Studienfortschritt, indem er alle angemeldeten Prüfungen und Prüfungsergebnisse sowie die zugehörigen Lehrveranstaltungen auflistet. Sie können jederzeit einen aktuellen Notenspiegel über die Funktion "Notenspiegel" im LSF erzeugen. Machen Sie sich damit vertraut, wie der Notenspiegel zu lesen ist.

Laden Sie sich am Anfang jedes Semesters während des Bescheidzeitraums Ihren aktuellen Notenspiegel mit Rechtsbehelfsbelehrung herunter und prüfen Sie die Eintragungen des vorigen Semesters gründlich. Sollten Sie Fehler finden, melden Sie sich bitte umgehend bei dem zuständigen Sachbearbeiterin des Prüfungsamts oder bei der Studiengangskoordination. Der Bescheidzeitraum dauert einen Monat; mit seinem Ende gilt Ihr Notenspiegel als zur Kenntnis genommen, unabhängig davon, ob Sie ihn heruntergeladen haben oder nicht! Mehr Informationen und die aktuellen Termine finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.

Erläuterungen zum Bescheidzeitraum

Prüfungsrelevante Termine (inklusive Bescheidzeitraum)

Der Studienverlaufsplan bildet detailliert den Aufbau des Studiengangs mit allen Modulen sowie den Semesterturnus ab, und zwar für beide Varianten des Studiengangs. Studierende des Bachelorstudiengangs Archäologie mit 180 ECTS-Punkten beachten bitte jeweils die blauen Modulnummern. Ferner ist zu beachten, dass die meisten Veranstaltungen in einem Vier-Semester-Zyklus angeboten werden. Das bedeutet, dass die Jahrgänge nach den Veranstaltungen des ersten Semesters im zweiten Semester abwechselnd die Module, die im Studienverlaufsplan unter dem 2. Semester aufgeführt sind, oder diejenigen, die unter dem 4. Semester aufgeführt sind, angeboten bekommen. Entsprechend setzt sich der Turnus dann über das ganze Studium hinweg fort.

Wenn Sie den Notenspiegel mit dem Studienverlaufsplan abgleichen und sich die bereits absolvierten Module markieren, haben Sie eine übersichtliche Darstellung Ihres Studienverlaufs in der Hand.

Studienverlaufsplan (PDF, 736 KB)

Der Studienverlaufsrechner ist nach dem Vorbild des Studienverlaufsplans aufgebaut und ermöglicht es Ihnen, den Studienfortschritt zu dokumentieren wie auch zu simulieren. Darüber hinaus überprüft er - teilweise! - die Wahlpflichtbedingungen. Wichtig ist, dass Sie die Anzahl der erworbenen ECTS-Punkte korrekt aus dem Notenspiegel in den Rechner übertragen. Für Details zur Nutzung des Studienverlaufsrechners lesen Sie bitte die beigefügte Benutzungsanleitung sorgfältig.

Bitte beachten Sie, dass keine Gewährleistung für die korrekte Angabe der Daten durch den Studienverlaufsrechner übernommen wird! Konsultieren Sie in Problemfällen oder bei Zweifeln Ihre Ansprechpartner in der Studiengangskoordination.

Studienverlaufsrechner Bachelor Archäologie (180 ECTS-Punkte) (XLSX, 20 KB)

Benutzeranleitung Studienverlaufsrechner Bachelor Archäologie (PDF, 319 KB)

Bei jeglichen Fragen, Unsicherheiten und Problemen bezüglich Ihres Studienverlaufs können Sie eine Beratung in der Studiengangskoordination wahrnehmen, entweder in der Sprechstunde oder nach Vereinbarung.

5. Anerkennungen und Anrechnungen von Prüfungsleistungen

Unter bestimmten Voraussetzung ist es möglich, dass Prüfungsleistungen, die außerhalb des Studiengangs erbracht wurden, für diesen anerkannt und angerechnet werden. Eine Anerkennung kann nur in solchen Fällen erfolgen, in denen die erbrachten Leistungen in Hinblick auf Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Bachelorstudiengangs Archäologie: Europa und Vorderer Orient gleichwertig sind. Die Prüfung und Entscheidung darüber liegt bei der Studiengangskoordination.

Für alle Anerkennungen gilt daher, dass Sie sich möglichst frühzeitig - im Idealfall noch vor Erbringung der Leistungen - mit der Studiengangskoordination in Verbindung setzen sollten. Im Folgenden sind die häufigsten Fälle und Abläufe beschrieben.

Vor dem Studium erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können unter Umständen anerkannt werden. Die Anerkennung muss vor Ende des ersten Fachsemesters erfolgen. Möglich sind:

  • die Anerkennung von gesicherten Latein- oder Altgriechisch-Kenntnissen, die in der Schule oder an anderen anerkannten Institutionen erworben wurden; es erfolgt eine Anrechnung für die Sprachmodule WP 40 und WP 60 mit der letzten erworbenen Note.
  • die Anerkennung von Studienleistungen, die in einem vorherigen Studium erbracht wurden, sofern diese gleichwertig zu denen des Studiengangs Archäologie sind; da hier verschiedene Bedingungen zu beachten sind, lassen Sie sich hierzu frühzeitig in der Studiengangskoordination beraten.

Absolvieren Sie im Laufe des Studiums eines oder mehrere Semester im Ausland, können Ihnen die dort erbrachten Studienleistungen in der Regel anerkannt werden. Dabei gilt wiederum der Grundsatz der "Gleichwertigkeit" der Studienleistungen. Zur Anerkennung der Leistungen wenden Sie sich mit den benoteten Leistungsnachweisen der Gastgeberuniversität an die Studiengangskoordination. Die Anerkennung hat jeweils in dem Semester zu erfolgen, das nach der Rückkehr von Ihrem Auslandsaufenthalt beginnt.

Erasmus+: Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Programms absolvieren, stimmen Sie bitte Ihr Learning Agreement vor Beginn des Aufenthalts sowohl mit der Studiengangskoordination als auch mit dem Erasmus-Büro der Fakultät 12 ab. Dasselbe gilt für alle Änderungen, die sich im Laufe des Aufenthalts ergeben. Nur so ist sichergestellt, dass die erbrachten Leistungen zu Ihrem Studienverlauf passen und nach Ihrer Rückkehr auch tatsächlich anerkannt werden können!

Andere Austauschprogramme: Auch in allen anderen Fällen stimmen Sie am Besten die Wahl der Lehrveranstaltungen mit der Studiengangskoordination ab, wenn Sie sich anschließend Leistungen anrechnen lassen wollen.

In Ausnahmefällen (!) können Sie sich auch innerhalb der LMU in anderen Fächern erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen. Das ist ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Studiengangskoordination möglich! Klären Sie also zu Semesterbeginn, noch vor Absolvieren einer Veranstaltung oder dem Ablegen der Prüfungsleistung, ob diese für Ihren Studiengang anerkannt werden kann.

Wenn Sie die Zustimmung erhalten, lassen Sie sich in der besuchten Lehrveranstaltung einen benoteten Schein ausstellen. Wenden Sie sich zur Anerkennung mit dem Schein an die Studiengangskoordination. Die Anerkennung hat im Laufe des folgenden Semesters zu erfolgen (also in dem Semester, das demjenigen folgt, in dem sie die Leistung erbracht haben). Eine Anerkennung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich!

Prüfungsamt für Geistes-und Sozialwissenschaften

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Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Prüfungsamts sowie in allen Fällen die genannten Fristen zur Anerkennung von Leistungen, die jeweils mit dem Semesterende ablaufen (im Wintersemester: 31.03.; im Sommersemester: 30.09.).

In fogenden Fällen ist keine Anerkennung möglich:

  • verpasste Frist zur Anmeldung von Prüfungen,
  • Belegen paralleler Lehrveranstaltungen und Einbringen der besseren Note per Schein,
  • Belegen von Lehrveranstaltungen in einem bereits absolvierten Modul und Anrechnung für andere Module.

Überzählige Leistungen, die auf solche oder andere Art und Weise zustandekommen und nicht in die Bachelornote miteingehen, können in der Regel als Zusätzliche Prüfungsleistungen (siehe unten) auf einem Extrablatt zum Zeugnis ausgewiesen werden.

Vorlage Schein (PDF, 149 KB)

Mehr über Zusätzliche Prüfungsleistungen