Mein Weg ins Ausland

Die Fakultät für Kulturwissenschaften bietet mit über 45 Partneruniversitäten ausgezeichnete Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt. Von Turku bis nach Istanbul - wo möchten Sie studieren?

Straße in Ghent

Beratung und Organisation - Ihr Erasmusbüro der Kulturwissenschaften

Anna-Maria von Parseval
Anna-Maria von Parseval, MA

Studien- und Erasmusbüro, Lehrbeauftragte Indologie/Tibetologie

Auslandskoordination und -beratung Incoming/Outgoing, Evaluation, allg. Administration, Webseitenadministration Fakultät 12

Die Bewerbung auf einen Blick

Wer kann sich bewerben?
Alle Studierenden, die an der LMU vollzeit immatrikuliert sind
Förderdauer
Erasmus fördert einen Aufenthalt jeweils im Bachelor, Master und während der Promotion, Studiendauer 3-12 Monate
Wo kann man hin?
Die einzelnen Fachbereiche haben Kooperationen mit internationalen Universitäten. Die Leistungen können so problemlos in den LMU-Studiengang anerkannt werden. Die jeweiligen Partneruniversitäten finden Sie auf MoveOn.
Allgemeine Beratung/Erstberatung
im Erasmusbüro:
Anna-Maria von Parseval
erasmus12@dekanat.fak12.uni-muenchen.de
Fachliche Beratung/ Welche Kurse kann ich mir später anerkennen lassen in meinem LMU-Studiengang?
bei den Programmbeauftragten des jeweiligen Fachbereiches in der Fakultät 12 - Kulturwissenschaften
Wann bewerbe ich mich?
Der richtige Zeitpunkt ist die Bewerbung im dritten BA- oder ersten MA-Semester. Die Bewerbungsdeadline ist der 15. Januar für das darauf folgende akademische Jahr. Das ist im BA dann 5. und/oder 6. Semester und im MA 3. und/oder 4. Semester. Die Bewerbung erfolgt per Mail an das Studien- und Erasmusbüro

Unsere Erasmus+ Partneruniversitäten in ganz Europa

Finden Sie die Partneruniversität für Ihr Fach in den Kulturwissenschaften und lassen Sie sich von Ihren Programmbeaufttragten beraten! Ihr Auslandsabenteuer ist nur ein paar Klicks entfernt! Bitte geben Sie Programm "Erasmus" und die "Fakultät für Kulturwissenschaften" in die Suchmaske ein.

Die Bewerbung im Detail

© Anna-Maria von Parseval

Für Studierende der Fakultät für Kulturwissenschaften der LMU besteht die Möglichkeit, während eines Semesters oder eines ganzen Studienjahres im Rahmen des von der EU unterstützten ERASMUS+-Programms an einer ausländischen europäischen Universität sowie im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms an einer schweizerischen Universität zu studieren.

Die Aufenthaltsdauer, die Vorlesungsauswahl, die Unterbringungsmöglichkeiten sowie weitere Angebote (z.B. Sprachkurse) sind von Universität zu Universität durchaus unterschiedlich.

1. Grundsätzliches

  • Studierende können in jedem der drei Studienzyklen (Bachelor, Master, Promotion) über Erasmus+ gefördert werden.
  • Studiendauer: 3 bis 12 Monate (je nach Partnerhochschule)
  • Eine Kombination aus Studium und Praktikum ist möglich. Je Studienzyklus können insgesamt 12 Monate im Bereich Erasmus+-Studium (SMS) und Erasmus+-Praktikum (SMP) gefördert werden.
  • Praktikumsdauer: 2 - 12 Monate. Erasmus+-Praktika werden vom Career Service koordiniert.
  • Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Erasmus-Mobilität mit Kind und Erasmus-Mobilität mit Behinderung) können zusätzliche Förderungen erhalten.

2. Vorteile

Ein europäisches Auslandsstudium in den Kulturwissenschaften fördert das interkulturelle Verständnis, stärkt Analysefähigkeiten und ermöglicht den Aufbau eines internationalen Netzwerks. Es verbessert Sprachkenntnisse und bereitet Sie optimal auf eine globale Karriere vor. Austauschstudierende sind oft selbstständiger, weltoffener und verfügen über bessere Sprachkenntnisse als ihre Kommilitonen, die die eigene Universität nie verlassen haben.

Ein Erasmus-Studium beinhaltet:

  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Finanzieller Zuschuss angepasst an die Zielregion für einen vorab festgelegten Förderzeitraum.
  • Möglichkeit der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich
  • vereinfachte Einschreibemodalitäten an der Gasthochschule
  • administrative Hilfe an der Gasthochschule und an der LMU
  • Interkulturelle Vor- und Nachbereitung durch das Referat Internationale Angelegenheiten
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Sprachkursen vor dem Auslandsaufenthalt
  • Sonderzuschüsse für Erstakademiker (Eltern ohne Hochschulabschluss)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für "green mobility", also umweltschonendes Reisen im Rahmen von Erasmus+

Weitere Informationen zu Sonderzuschüssen (unter dem Punkt "Sonderförderung")

3. Förderzeitraum:

  • Studierenden, die am Erasmus-Austausch teilnehmen wird ein bestimmter Förderzeitraum bewilligt, für den sie einen Mobilitätszuschuss (Erasmus-Stipendium) erhalten.
  • Dieser finanzielle Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen!

Beispiel: Der Aufenthaltszeitraum beträgt 6 Monate, der finanzielle Förderzeitraum aber nur 4 Monate. Die verbleibenden 2 Monate ohne finanzielle Förderung werden als "Zero Grant"- Monate bezeichnet und auf das Erasmus-Kontingent (12 Monate/Studienzyklus) angerechnet.

Die Anzahl der Fördermonate sowie die Förderhöhe hängt vom Erasmus-Budget ab, das die LMU zugeteilt bekommt, und kann daher von Jahr zu Jahr variieren.

Weitere Informationen zur genauen Höhe des finanziellen Zuschusses und zum Förderzeitraum erhalten alle ausgewählten Erasmus-Studierenden mit den offiziellen Unterlagen für den Erasmus-Aufenthalt vom Referat Internationale Angelegenheiten.

4. Urlaubssemester oder nicht

Ein Auslandssemester über Erasmus+ soll sich nahtlos in den Studienplan einfügen. Im Idealfall erwerben Sie also im Ausland 30 ECTS, so wie es auch im Curriculum Ihres LMU-Studiengangs vorgesehen ist. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht in der Studentenkanzlei beurlauben zu lassen.

10 ECTS sind in jedem Fall an Prüfungsleistungen von der Gastuniversität mindestens zu erwerben, um die Erasmusförderung zu erhalten. Das ist unabhängig davon, ob Sie sich diese ECTS dann nach dem Aufenthalt an der LMU anerkennen lassen möchten oder nicht.

Wenn Sie sich dennoch beurlauben lassen möchten, können Sie das bei der Studentenkanzlei der LMU tun. Während des Urlaubssemesters sind dennoch die Semesterbeiträge zu entrichten, damit Sie immatrikuliert bleiben.

Dozierenden- und Personalmobilität

Die LMU bietet nicht nur Studierenden die Möglichkeit eine Partnerhochschule im Ausland zu besuchen, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultäten stehen zahlreiche Möglichkeiten offen, internationale Erfahrungen zu sammeln, Kontakte zu knüpfen, Kooperationen zu pflegen oder neue anzubahnen. Das International Office koordiniert hierzu u.a. das Erasmus-Programm für Personalmobilität.

Europa

  • Mobilität zu Unterrichtszwecken - Serviceportal oder LMU Webseite
    Es werden Gastdozenturen mit einem Lehrumfang von 8h/Woche an einer Erasmus+-Partnerhochschule unterstützt. Die Förderung von Reise- und Aufenthaltskosten erfolgt nach EU-Pauschalen des Erasmus-Programms (KA 131) – ausgenommen sind UK und die Schweiz.

  • Mobilität zu Fort-und WeiterbildungszweckenServiceportal oder LMU Webseite
    Gefördert werden: Individuelle Hospitanzen an Hochschulen und Unternehmen, Sprachkurse, International Staff Weeks, Workshops. Die Förderung von Reise- und Aufenthaltskosten erfolgt nach EU-Pauschalen des Erasmus+-Programms (KA 131).

Für alle Programme können Anträge über ein zentrales Bewerbungsportal gestellt werden. Ansprechpartner und Antragstermine variieren je nach Programm und sind den Ausschreibungen zu entnehmen. Berichte über vergangene Mobilitäten finden Sie ebenso im Serviceportal.

Kontakt:

Amelie Giedgowd
Erasmus+ Personalmobilität

Geschwister-Scholl-Platz 1
Besucher: Ludwigstraße 27, Zimmer G007
80539 München
Tel: +49 89 2180 3958

E-Mail: Amelie.Giedgowd@verwaltung.uni-muenchen.de