Die Absolvierung eines Praktikums gehört zum festen Bestandteil des Studiums. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie die Theorie in der Praxis anwenden und reflektieren können. Zudem ermöglicht ein Praktikum einen ersten Kontakt mit dem angestrebten Praxisfeld.
Grundsätzlich sind viele Möglichkeiten eines Praktikums denkbar. Allerdings sollte die Tätigkeit einen Bezug zum Studium aufweisen und eine reflektierende Auseinandersetzung ermöglichen.
Neben dem Praktikum bei einer Praktikumsstelle besteht die Möglichkeit ein sogenanntes Forschungspraktikum zu absolvieren, in dessen Rahmen Sie empirische Daten für Ihre Masterarbeit erheben. In diesem Fall wird die Zeit der Forschungserhebung als Praktikum anerkannt.
Umfang und Zeitpunkt
Die vorgeschriebene Mindestdauer eines Praktikums beträgt vier Wochen.
Laut Modulhandbuch (PDF, 279 KB) ist die Absolvierung des Praktikums zwischen dem zweiten und dritten Semester vorgesehen. Dennoch besteht die Option, das Praktikum bereits im ersten Semester studienbegleitend zu absolvieren. Werkstudententätigkeiten oder bereits erbrachte Praktikumsleistungen können als Praktikum angerechnet werden, sofern diese den oben genannten Voraussetzungen entsprechen.
Sollte die Praktikumsdauer mehr als drei Monate betragen, können Sie sich gemäß Art. 48 BayHSchG auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Empfehlenswert ist hier, das vierte Semester zu pausieren. Bitte beachten Sie, dass Sie die versäumten Module nachholen müssen. Da die Module nur im Winter- oder Sommersemester angeboten werden, kann sich dadurch eine Studienverlängerung von einem Jahr ergeben, obwohl Sie nur ein halbes Jahr pausiert haben. Die Beurlaubung können Sie in der Studentenkanzlei beantragen.
Praktikumsbörse
Bei der Suche nach einem Praktikum können Sie u. a. auf die Stellen- und Jobbörse des Instituts Student- und Arbeitsmarkt mit aktuellen Angeboten für Praktika im In- und Ausland zurückgreifen. Dort finden Sie auch auch Vorlagen für Praktikumsverträge und weitere Informationen, die sehr hilfreich bei der Praktikumssuche sind. Weitere externe Portale für die Recherche von Praktikumsstellen sind zum Beispiel das UNICUM Karrierezentrum oder meinpraktikum.de.
Falls Sie für Ihre Bewerbung einen Nachweis für das Pflichtpraktikum (PDF, 139 KB)benötigen, finden Sie hier eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Für Studierende des IKK-Masters gibt es eine interne Praktikumsbörse. Hier sind Beispiele absolvierter Praktika ehemaliger Studierender zu sehen, um sich inspirieren zu lassen und einen Einblick über die verschiedenen Praktikumsmöglichkeiten zu bekommen. Der dafür erstellte Moodle-Kurs "Studentische (Projekt-)arbeiten" ist zur Selbsteinschreibung mit einem Passwort angelegt. Studierende können das Passwort im Sekretariat unter ikk@ikk.lmu.de erhalten. Außerdem finden Sie folgend einige Beispiele von ehemaligen Studierenden.
Nachweis und Fragen
Zum Bestehen des Praktikumsmoduls muss ein Nachweis (z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, ...) des absolvierten Praktikums vorgelegt werden.
Ferner ist ein Poster zu erstellen, welches Ihnen zugleich als Grundlage für die Präsentation des Praktikums beim Kolloquium „Reflexion des Praktikums" dient. Dieses Kolloquium findet in der Regel im 3. Fachsemester (meist Ende Januar) in Kochel am See statt.
Konnte das Praktikum mit Poster nicht in Kochel vorgestellt werden, ist ersatzweise ein Praktikumsbericht einzureichen. Dieser soll ca. 8 Seiten lang sein und neben einer Beschreibung der Praktikumsstelle und Tätigkeit vor allem Ihre persönlichen Reflexionen in Bezug auf interkulturelle Aspekte (gerne verknüpft mit Inhalten des Studiums) beinhalten. Der Bericht sollte grundlegende wissenschaftliche Anforderungen erfüllen und mit wenigen Literaturverweisen (mindestens 2) in den Kontext der IKK eingebettet werden. Orientieren Sie sich für ihr Poster / Ihren Bericht an den Vorgaben zu den Inhalten für die Erstellung des Posters. (PDF, 216 KB)
Am besten reichen Sie alle Unterlagen (Nachweis und Poster/Bericht) gesammelt und als PDF-Dateien bei Hr. Sterzenbach ein, nachdem Sie sich in LSF zur "Prüfung" im Praktikumsmodul angemeldet haben.
Bei Fragen rund um das Praktikum steht Ihnen der/die Praktikumsbeauftragte
Gregor Sterzenbach gerne zur Verfügung. Er ist für die Beratung und Anerkennung des Praktikums zuständig.