Studienplan von "Antike und Orient"

Studienaufbau, Regularien und Praktikum

Im Nebenfach Antike und Orient sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 60 ECTS-Punkten zu absolvieren. Durchschnittlich bringen Sie etwa 12 ECTS-Punkte pro Semester ein und schließen so in der Regel nach dem 5. Fachsemester ihr Nebenfach ab.

Die Lehrveranstaltungen teilen sich auf in die Pflichtmodule P1 und P2 (die mit „bestanden/nicht bestanden“ bewertet werden) und mehrere Wahlpflichtmodule WP 1 – WP 7 (benotet), von denen Sie sich verschiedene aussuchen.

Beachten Sie für die Planung Ihres Studiums die Faustregel 2–2–2. Sie belegen insgesamt im Laufe Ihres Nebenfachstudiums:

  • 2 Pflichtmodule in den Wintersemestern (P1 und P2)
  • 2 Wahlpflichtmodule in den Wintersemestern (Wahl aus WP 1–3 = Wahl "2 von 3")
  • 2 Wahlpflichtmodule in den Sommersemestern (Wahl aus WP 4–7 = Wahl "2 von 4")

Im Bachelor-Nebenfach Antike und Orient gibt es eine Teilung in „Wintermodule“ und „Sommermodule“:

Beachten Sie diese Aufteilung der Module unbedingt für Ihre Semesterplanung und für die Planung Ihres gesamten Studiums! (siehe auch Hinweis: "Wiederholung von Prüfungen")
Ausführliche Informationen zum Aufbau des Studiums find Sie im Leitfaden zum Studium des Nebenfaches Antike und Orient und in den FAQs

Bitte beachten Sie:

Im 1. Fachsemester sollten Sie zwei Vorlesungen ODER zwei Tafelübungen im Pflichtmodul P1 absolvieren (= 6 ECTS) und zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 ECTS aus einem Wahlpflichtmodul (WP 1 oder WP 2 oder WP 3). Somit absolvieren Sie im 1. Fachsemester die empfohlenen 12 ECTS.
Die Wahlpflichtmodule WP 4 - WP 7 werden nur in den Sommersemestern angeboten.

Wichtige Hinweise:

  • In Ihrem Studienverlauf darf jede konkrete Lehrveranstaltung nur einmal eingebracht werden, auch wenn sie (um die Kombinationsmöglichkeiten zu erhöhen) in mehreren Modulen und/oder Modulteilen angeboten wird.
  • Auch wenn innerhalb der Wahlpflichtmodule eine breitere Auswahl an Lehrveranstaltungen besteht, darf jedes Modul nur einmal belegt werden.
  • Durch die Anmeldung zur Prüfung wird das/der entsprechende Pflichtmodul und Wahlpflichtmodul /-modulteil verbindlich und unwiderruflich gewählt. Dies bedeutet, dass eine eventuelle Prüfungswiederholung innerhalb dieses Pflichtmoduls, Wahlpflichtmoduls /-modulteils erfolgen muss. Eine nicht bestandene Prüfung muss also unter derselben Modulteilprüfungsnummer wiederholt werden (Nähere Angaben finden Sie in unserem Leitfaden (PDF, 4.532 KB): unter "5.2 Nichtantritt/nicht bestehen").
  • Sie müssen Module grundsätzlich vollständig absolvieren. Ein Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodul, in dem einmal eine Prüfungsanmeldung erfolgte (auch bei nicht bestandener Prüfung), muss mit 6 ECTS-Punkten (Pflichtmodul) bzw. 12 ECTS-Punkten (Wahlpflichtmodul) abgeschlossen werden
  • Die in der Prüfungsordnung noch angegebene Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) ist für das Nebenfach Antike und Orient abgeschafft. D.h. Sie können jede Prüfung beliebig oft wiederholen (Höchststudiendauer des Hauptfaches beachten!).

Wiederholung von Prüfungen

Sie müssen bei Prüfungswiederholungen folgendes unbedingt beachten!
Wintermodule (P1, P2, WP 1 bis WP 3) werden jeweils nur im Wintersemester ("Winter-ECTS"), Sommermodule (WP 4 bis WP 7) werden jeweils nur im Sommersemester angeboten ("Sommer-ECTS").

  • Nicht bestandene Prüfungen des Wintersemester können nur im nächsten Wintersemester wiederholt werden.
  • Nicht bestandene Prüfungen des Sommersemesters können nur im nächsten Sommersemester wiederholt werden!
Diese Aufteilung im Nebenfach Antike und Orient unterscheidet sich sicherlich mit Ihrem Hauptfach.

Das Informationsmaterial soll eine vereinfachte Orientierungshilfe darstellen, für rechtlich verbindliche Auskünfte ist stets die Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 168 KB) zu konsultieren.

Praktikum im Bachelor Nebenfach "Antike und Orient"

Sie haben außerdem die Möglichkeit ein außeruniversitäres Praktikum im Wintersemester (P2; 6 ECTS-Punkte) und/oder ein außeruniversitäres Praktikum im Sommersemester (WP 7; 6 ECTS-Punkte) einzubringen. Beide werden mit „bestanden/nicht bestanden“ bewertet.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 3-wöchiges Praktikum (Vollzeit) in der vorlesungsfreien Zeit
  • Keine Anmeldung über LSF; Absprache mit Studiengangskoordination im Vorfeld zwingend nötig!
  • Für die Anerkennung benötigen Sie:
    • Praktikumsbestätigung der Firma/Institution
    • Praktikumsbericht (2‒3 DIN A 4 Seiten; Schriftgröße 12; einfacher Zeilenabstand; Seitenränder: 2 cm)
    • beides geben Sie bei der Studiengangskoordination ab (Praktikumsbericht per Email im pdf-Format); Anerkennung erfolgt in der Sprechstunde

Fragen zu den Praktika richten Sie bitte direkt an die Studiengangskoordination.

Hilfe bei der Suche eines Praktikumsplatzes finden Sie hier: Career Service