Die Bibliothek ist Studierenden und Beschäftigten der Ludwig-Maximilians-Universität sowie externer südasienkundlicher Forschungseinrichtungen zugänglich. Von der Aufsicht wird eine Benutzerliste geführt. Daher ist es beim Betreten und Verlassen der Bibiothek erforderlich, sich beim Aufsichtspersonal an- bzw. abzumelden. Auf Verlangen ist die Zugangsberechtigung (z.B. Studierendenausweis) vorzuweisen.
Grundsätzlich ist die Institutsbibliothek eine Präsenzbibliothek. Es dürfen jedoch Bücher bis zu einer Dauer von vier Wochen entliehen werden. Für jedes entliehene Buch muss ein Leihschein ausgefüllt und bei der Aufsicht abgegeben werden. In ihrem Erhaltungszustand gefährdete Bücher sind nicht ausleihbar; auch das Kopieren solcher Bücher ist nur mit vorheriger Einwilligung der Bibliotheksaufsicht gestattet. Bücher aus dem Fach "Neuerwerb" und Bücher aus Semesterapparaten sind ebenfalls nicht ausleihbar.
Die detaillierten Bibliotheksbestimmungen finden Sie in Kürze hier (Hinweis: neue Version folgt).