Die frühen verlorenen Rechtskommentare der Mahāvihāra-Tradition
DFG-finanziertes Projekt (seit 2025)
DFG-finanziertes Projekt (seit 2025)
Ziel dieses Projekts ist die Wiedergewinnung von verlorenen frühen Rechtsauslegungen einer der ältesten kontinuierlich fortbestehenden Rechtstraditionen der Welt, nämlich des bis heute lebendigen buddhistischen monastischen Rechts (Vinaya) der Theravāda-Tradition (Mahāvihāra-Schule), dessen Anfänge etwa in das 3. Jh. v. Chr. zurückreichen.
Im Rahmen dieser Studie sollen in einem späteren Rechtstext (4./5. Jh.) enthaltene Zitate aus frühen, heute verlorenen Kommentaren (ca. 1. Jh. v. bis ca. 3. Jh. n. Chr.) zum Vinaya katalogisiert, ediert, und übersetzt werden. Auf Grundlage dieses Katalog soll eine sorgfältige Analyse der in diesen Zitaten zutage tretenden Auslegungen und deren Einordnung in die Entwicklung des buddhistischen Rechts vorgenommen werden. Die Studie wird damit einen wichtigen Beitrag zur buddhistischen Rechtsgeschichte, insbesondere zur Geschichte des buddhistischen Mönchtums sowie zur Geschichte der buddhistischen Rechtsauslegung liefern und die relevanten Materialien erstmals systematisch zugänglich machen.
Obwohl es eine Vielzahl buddhistischer monastischer Traditionen gibt, von denen jede ihren eigenen Korpus autoritativer Texte überliefert, den sogenannten Drei-Korb (Pāli Tipiṭaka, Sanskrit Tripiṭaka), der als "Wort des Buddha" gilt, ist die bis heute in Süd- und Südostasien lebendige Theravāda-Tradition die einzige Tradition, deren Kanon vollständig in einer indischen Sprache erhalten ist, nämlich in der mittelindischen Sprache Pāli. Dieser Kanon repräsentiert die Überlieferung der Mahāvihāra-Schule — die Texte anderer Untergruppen der Theravādin sind nicht erhalten.
Das monastische Recht (Vinaya), bildet den ersten Teil des Kanons. In ihm sind unter anderem die traditionell dem Buddha zugeschriebenen Regeln für Mönche und Nonnen enthalten, die auch für die Mönche und Nonnen der Gegenwart noch Gültigkeit haben. Während der Jahrtausende ihrer Anwendung kam es zu Veränderungen in der Gesellschaft, die es notwendig machten, manche dieser Regeln im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklungen zu erklären. Daher sind im Laufe der letzten 2000 Jahre eine Vielzahl an Kommentaren und Subkommentaren zum buddhistischen Recht der Theravāda-Tradition geschrieben worden (zwanzig dieser Kommentare sind vollständig erhalten).
Für die Untersuchung der früheren Auslegungen ist der zwischen dem 4. und 5. Jahrhundert n. Chr. verfasste Vinaya-Kommentar namens Samantapāsādikā (= Sp) relevant, da der Autor sich auf frühere, heute verlorene Kommentare (ca. 1. Jh. v. Chr. bis 1.(?) Jh. n. Chr.), gestützt hat, aus denen er häufig zitiert. Diese verlorenen Kommentare sind 1) die Mahā-Aṭṭhakathā (50 Zitate), 2) die Kurundī-Aṭṭhakathā (108 Zitate), 3) die Mahāpaccarī-Aṭṭhakathā (133 Zitate), 4) die Saṅkhepa-Aṭṭḥakathā (12 Zitate) und 5) die Andhaka-Aṭṭhakathā (19 Zitate). Im Rahmen dieses Projekts soll ein vollständiger Katalog der 303 Zitate der ersten vier genannten Kommentare erstellt werden (der fünfte ist bereits Gegenstand einer anderen Untersuchung gewesen). Durch eine genaue Analyse der einzelnen Zitate sollen unterschiedliche Ausrichtungen der Kommentare festgestellt und beleuchtet werden. Durch Heranziehung der drei wichtigsten Subkommentare zum Vinaya — Vajirabuddhiṭīkā (Vjb, 10. Jh. n.Chr.), die Sāratthadīpanīṭīkā (Sp-ṭ, 12. Jh. n.Chr.) und die Vimativinodanīṭīkā (Vmv, ca. 12-13. Jh. n.Chr.) — wird es außerdem möglich werden das Fortleben dieser frühen Traditionen in späteren Jahrhunderten zu verfolgen.